SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für Anbieter von Permanent Make-up

In Anlehnung an das von unserem Pigmentiergeräte – und Pigmentierfarbenhersteller PERMANENT Line GmbH & Co. KG entwickelte Sicherheitskonzept informieren wir Sie hier über das neue Schutzmaßnahmenkonzept. Die vom Gesetzgeber branchen – und länderspezifisch vorgegebenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen sowohl von uns als Behandler als auch von unseren Kunden verbindlich eingehalten werden, um das Infektionsrisiko bestmöglich zu senken beziehungsweise etwaig entstandene  Infektionsketten nachverfolgen zu können.   

Das SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept gliedert sich in 3 verschiede Geltungsbereiche: Inhaber von PMU-Geschäften, deren Mitarbeiter und Kunden. Hier und heute möchten wir Sie in so knappen Worten wie möglich über die Vorschriften informieren, die für Sie als Kundin gelten. Bitte nehmen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die Zeit, alle Bemühungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus zu lesen. – Nur gemeinsam schaffen wir es, dass die Krise überwunden wird und wieder mehr Normalität in unser Leben einzieht. Viele der zusätzlich vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen sind  auch langfristig angewendet sehr sinnvoll! Sie sollten der ‚Neue Hygienestandard‘ werden.

Die von der Firma PERMANENT Line GmbH & Co. KG zusammengefassten Handlungsanweisungen für die Betreiber von Permanent Make-up-Instituten, deren Mitarbeiter und Kunden können Sie im Originaltext in unseren 3 Fachpraxen nachlesen (als Aushang).

Momentan nur dringend erforderliche Nachbehandlungen

Vorerst werden von Frau Bonas (ehemals Schneider) in diesen beiden neuen Praxen nur Augenbrauen- und Lidstich-BEHANDLUNGEN , weil es dem gesamten PERMANENT Line Team noch als zu gefährlich erscheint, während einer Lippenbehandlung der Kundin den vorgeschriebenen Mundschutz abzunehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir werden Ihre Geduld, die noch  ausstehende Nachzeichnung noch eine Weile aufzuschieben, mit der erforderlichen Anzahl von kostenlosen Nachsorgen belohnen, die erforderlich sind, um ein hervorragendes Ergebnis zu erzielen. Versprochen!

 

Allgemeine Handlungsanweisungen für Kunden

  • Personen, die sich krank fühlen oder Erkältungssymptome aufweisen, dürfen nicht behandelt werden. Das gilt auch für Menschen, die durch Vorerkrankungen und/oder aufgrund ihres hohen Alters zu den verschiedenen Risikogruppen gehören. Kunden, die Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, können nur behandelt werden, wenn der letzte Kontakt mit dieser Person mehr als 14 Tage zurück liegt.
  • Man kann nicht spontan, sondern nur nach einer telefonisch oder per Mail vereinbartem Terminvergabe behandelt werden, bei welcher jeder Kunde vorab auf die neuen Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen wurde. Bereits am Telefon werden Gesundheitsfragen Unsere Kunden werden darauf hingewiesen, dass bei Erkältungs- oder Krankheits-symptomen wie Schnupfen, trockenem Husten, Fieber, Durchfall, sowie der Verlust von Geschmack- und Geruchssinn der Termin abgesagt werden muss.
  • PERMANENT Line Kunden werden durch Aushänge im Eingang unserer 3 Fachpraxen, im Wartebereich, den Toiletten und darüber hinaus im neu gestalteten Behandlungsvertrag sowie im Formular zur Dokumentation des Besuches über die geltenden Vorgaben und Maßnahmen über die geltenden Regelungen und unsere eigenen Sicherheitsmaßnahmen informiert.
  • Jeder wird direkt nach dem Betreten des Institutes aufgefordert, sich die Hände zu desinfizieren und gründlich zu waschen. Pflicht ist für Kunden wie auch das gesamte PERMANENT Line-Team, vor, während und nach der Behandlung einen dicht anliegenden medizinischen Mund-Nasenschutz (MNS) bzw. eine Partikel-filternde-Halbmaske des Typs FFP2 oder FFP3 zu tragen. Diese Maske wird kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn eine solche nicht bereits vom Kunden selbst mitgebracht worden ist. Masken mit Ausatemventil bieten keinen ausreichenden Schutz für die Mitmenschen.
  • Um Personenansammlungen zu vermeiden müssen Wartezeiten auf ein Minimum beschränkt werden. Wir planen Pausen zum Reinigen der Behandlungsplätze zwischen den einzelnen Behandlungsterminen ein und bitten deshalb um pünktliches Erscheinen.
  • Vorerst müssen wir darauf bestehen, dass keine weitere Begleitperson während der Behandlung im Behandlungsraum anwesend ist. Besser sind zurzeit nur 2 Personen je Behandlungsraum.
  • Jeder muss seine Jacke /Mantel selbst an die Garderobe hängen.
  • Wir bieten unseren Kunden Einweg-Schuh-Überzieher aus Plastikfolie an, damit durch die Straßenschuhe keine Keime in die Behandlungsräume gelangen. Als Ihr Permanent Make-up-Berater und Behandler tragen wir selbst OP-Schutzkleidung (OP-Mantel, FFP2 Gesichtsmaske, Einweghandschuhe und OP-Schuhe/grüne Clogs)
  • Man wird darauf hingewiesen, persönliche Gegenstände in den Handtaschen zu lassen und auf das Telefonieren mit Mobiltelefonen möglichst zu verzichten.
  • Leider dürfen vorerst aus hygienischen Gründen keine Zeitschriften und Bücher zum Lesen sowie auch keine kalten Erfrischungsgetränke, kein Kaffee oder Tee angeboten werden. Wir bitten daher unsere Kunden sich selbst etwas zum Lesen und Trinken mitzubringen.
  • Den Kunden wird vor jeder Behandlung der neue Behandlungsvertrag überreicht, der zusätzlich Corona-relevante Gesundheitsfragen und den Hinweis auf neue Regeln des Datenschutzes beinhaltet. Kondenkontaktdaten, sowie der Zeitpunkt des Betretens der Fachpraxis, werden täglich auf einem separaten Datenblatt dokumentiert, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Kunden werden nur bedient, wenn sie mit dieser Datenerfassung einverstanden sind. Sie ist nach Art. 6 Abs. 1 . 1 lit. f DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zulässig.
  • Vor der Augenbrauen- oder Lidstrichbehandlung muss sich der Kunde das Gesicht selbst gründlich reinigen sowie die Haare nach hinten binden oder diese mit einem Haarband/Klämmerchen fixieren.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er sich während der PMU-Behandlung und in den ersten 3-5 Tagen nach der Behandlung nicht im Gesicht auf die frisch behandelte Augenpartie/Brauen fassen sollte.
  • Vorzugsweise soll die Bezahlung nicht mit Bargeld, sondern EC-Karte erfolgen.

Die wichtigsten zusätzlichen Hygienemaßnahmen

  • Für einen regelmäßigen, ausreichenden Luftaustausch wird in allen Räumen gesorgt. In den Behandlungszimmern wird während oder nach jeder Behandlung reichlich gelüftet.
  • Ein spezielles Luftreinigungsgerät filtert zusätzlich Partikel/Keime aus der Luft.
  • In den Sanitärräumen wird die Luft über in der Decke befindliche Abluftventilatoren
  • Die Behandlungsräume werden vom Behandler nur mit persönlicher Schutzausrüstung (OP-Kleidung) betreten
  • Alle Arbeitsmaterialien und Oberflächen werden mehrfach täglich gemäß den gesetzlichen Vorschriften gereinigt und desinfiziert
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